ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vermietung von Bussen und Limousinen
Hamburg-limo.de – Rudorffweg 21 – 21031 Hamburg

Hamburg-limo.de ist nach §§ 48 und 49 Personenbeförderungsgesetz für den Verkehr mit Bussen und Mietwagen zugelassen.

Der Pauschalpreis für den Mietauftrag beinhaltet die Mietdauer (beginnend beim Treffpunkt), Endreinigung, Chauffeur und Benzin, sowie An-und Abfahrtskosten innerhalb Hamburgs und im Umkreis von 30 Kilometern vom Depot (jeder weitere Kilometer wird mit 1,50€ berechnet), inklusive der jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Blumenschmuck ist im Preis nicht enthalten. Dieser kann nach Rücksprache durch uns besorgt werden, oder von dem Mieter selber. Es können nur Blumengestecke mit einem Saugfuß am Fahrzeug angebracht werden.

Alle Limousinen sind gesetzlich geregelt Nichtraucherfahrzeuge.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist im Fahrzeug nicht möglich. Bei mitgebrachten Getränken erheben wir ein Korkgeld von pauschal 20,00 € in den Limousinen oder 30,00 € in den Bussen fällig.
Bei widrigen Wetterverhältnissen (Eis und Schnee) behalten wir uns vor, auch kurzfristig die Fahrt abzusagen, bzw. abzubrechen. Die Anzahlung/Restbetrag wird dann wieder zurück erstattet.
Falls einmal die gebuchte Limousine vor Fahrantritt ausfallen sollte, so wird die Fahrt mit einem anderen verfügbaren Fahrzeug ausgeführt. Wenn noch möglich unterrichten wir den Mieter vorab telefonisch hiervon. Ein technischer Ausfall während der Fahrt ist nicht kalkulierbar. Schadensersatzansprüche nicht zulässig. Hier versuchen wir eine angemessen Lösung zu finden oder ein Ersatzfahrzeug einzusetzen.
Die Anweisungen des Chauffeurs sind bindend. Sollten sich Fahrgast-/gäste daran nicht halten, liegt es im Ermessen des Chauffeurs, den Fahrgast-/gäste aus der Limousine zu verweisen, bzw. die Fahrt abzubrechen. Eine evtl. Rückerstattung des Mietpreises ist ausgeschlossen.
Zahlungsweise:

Sie haben die Möglichkeit Bar vor Ort beim Fahrer zu Zahlen oder Vorab zu Überweisen. Bei Fahrten die Ausserhalb des 30 Kilometerbereiches liegen wird eine Anzahlung von 25% fällig. Sollte durch den Mieter die Fahrt storniert werden, gelten folgende Stornoregelungen:
Bis 2 Wochen vor Antritt der Fahrt haben Sie die Möglichkeit kostenfrei zu stornieren.

Sollte die Stornierung innerhalb weniger als 2 Wochen vor Fahrantritt erfolgen, fällt der gesamte Mietpreis an. Die gesetzliche Rücktrittsfrist wird davon nicht berührt. Ein früherer Abschluss der Mietdauer entbindet den Kunde nicht von seinen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nicht von seiner Verpflichtung, den vereinbarten Fahrpreis zu zahlen.

FAHRTVERSCHIEBUNGEN
Wird bis maximal 2 Wochen vor dem Fahrtdatum der Termin verschoben, ist dies Kostenfrei machbar, sofern es die Fuhrparkauslastung zulässt.
Verschiebung auf unbestimmte Zeit
Sollte die Fahrt abgesagt werden, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, so werden die vollen Kosten fällig und Sie erhalten einen Gutschein. Dieser ist ist bis zu 1 Jahr nach dem Termin möglich. Danach verfällt der Gutschein. Ein Recht auf Erstattung/Auszahlung besteht nicht.

HAFTUNG DES KUNDEN
Der Kunde haftet für alle von ihm und den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden (das beinhaltet auch: Diebstahl und Vandalismus) oder übermäßigen Verschmutzungen jeglicher Art. Vom Kunden (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden. Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern.

DATENSCHUTZ
Hamburg Limo nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Dieser ist für uns von höchster Priorität, weshalb die Achtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften für Hamburg Limo eine Selbstverständlichkeit darstellt. Hamburg Limo speichert und verwendet alle persönlichen Daten nur nach den gesetzlichen Vorschriften und verpflichtet sich, diese Daten niemals zu gewerblichen Zwecken an Dritte weiterzugeben, es sei denn dies dient zum Zweck der Auftragsabwicklung.

Beschwerden sind zunächst an das Fahrpersonal und, falls dieses mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann, an das Unternehmen zu richten.

Sollte das Fahrzeug Verspätungen haben durch z.B. Stau, ist der Kunde nicht verpflichtet die Fahrt anzutreten. Sollte der Kunde dies tun, ist der Kunde verpflichtet, den gebuchten Vertrag anzutreten und muss somit die kompletten Kosten wie vereinbart tragen.

GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Lübeck